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BAG, 30.01.1970 - 3 AZR 348/69 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Betriebslabor - Chemiker - Wettbewerbsverbot
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
Auslegung eines Wettbewerbsverbotes
Verfahrensgang
- LAG Düsseldorf, 27.06.1969 - 12 (8) Sa 546/68
- BAG, 30.01.1970 - 3 AZR 348/69
Papierfundstellen
- BB 1970, 801
- DB 1970, 1229
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 13.09.1969 - 3 AZR 138/68
Wettbewerbsverbot - Karenzentschädigung
Auszug aus BAG, 30.01.1970 - 3 AZR 348/69
Dieser Grundsatz, der in § a Abs0 1 Satz 1 HGB seinen gesetzlichen Ausdruck gefunden hat, gilt auch für die Wettbewerbsverbote solcher Arbeitnehmer, die nicht vom HGB erfaßt werden (Urteile des Senats vom 13 = September 1969 - 3 AZR 138/68 - /~"dem~ nächst / AP Nr» 24- zu § 611 BGB Konkurrenzklausel, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Ge richts vorgesehen; AP Hr= 21 zu § 133 f GewO /""zu 5 der Gründe 7)0 Dann muß aber auch umgekehrt der Arbeitnehmer nach Treu und Glauben die Verpflichtung zur Wettbewerb senthaltüng, die er gegen Zahlung einer Karenzentschädigung eingegangen ist, so gegen sich gelten lassen, wie es das berechtigte geschäftliche Interesse des Arbeitgebers an der Unterbindung von Konkurrenztätigkeit verlangte. - BAG, 21.03.1964 - 5 AZR 232/63
Fahrschule - Angestellter Fahrlehrer - Karenzentschädigung - Ort der Fahrschule - …
Auszug aus BAG, 30.01.1970 - 3 AZR 348/69
Zweck des Wettbewerbsverbotes ist es, den Arbeitgeber davor zu schützen, daß sein früherer Arbeitnehmer, der mit seinen Produktionsgeheimnissen sowie seinen Beziehungen zu Kunden und Lieferanten vertraut ist, diese Kenntnisse einem Konkurrenten zugänglich macht (BAG 15, 320 /"324 7 « AP Nr. 15 zu § 133 f GrewO £~zu II 1 a der Gründe 7; Urteil vom 9= September 1968 - 3 AZR 188/67 /demnächst 7 AP Nr» 22 zu § 611 BGB Konkurrenzklausel /""zu III 2 der Gründe.//)» Diesen Zweck kennt der Arbeitnehmer; er muß ihm redlicherweise Rechnung tragen» Vor einer übermäßigen Beeinträchtigung ist er durch das Verbot einer unbilligen Fortkommensbeschwer bewahrt; zudem unterliegt die Berechtigung des Arbeitgeberinteresses der gerichtlichen Kontrolle».
- LAG Hamm, 19.02.2008 - 14 SaGa 5/08
einstweilige Verfügung; Schriftform; Wettbewerbsverbot
Dies legitimiert ein unternehmensbezogenes Wettbewerbsverbot (vgl. BAG, 16. Dezember 1968 - 3 AZR 434/67 = AP GewO § 133f Nr. 21; 30. Januar 1970 - 3 AZR 348/69 = AP GewO § 133f Nr. 24). - LAG Berlin, 17.04.1998 - 6 Sa 4/98
Unterlassungsanspruch auf Grund arbeitsvertraglicher Vereinbarung des Nachgehens …
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